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Landwirte

Sind Sie Landwirt und auf der Suche nach einer fachspezifischen Beratung? Wir sind spezialisiert auf die Landwirtschaft und beraten Sie gerne.
Inhalt

Landwirtschaftliche Betriebe haben branchenspezifische Beratungsbedürfnisse und Fragestellungen. Wir sind für den Bereich der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft besonders qualifiziert. Dies wird durch die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“, die durch das Ablegen einer entsprechenden Sachkundeprüfung geführt werden darf, dokumentiert. Dazu bieten wir ein umfassendes Dienstleistungsangebot.

Unser Leistungsangebot

  • Jahresabschlüsse (insbesondere novellierte BMVEL-Abschlüsse, auch HGB-Abschlüsse)
  • Steuerrechtliche Planung und Gestaltung von Kooperationen (z. B. Tierhalter- oder Tierhaltungsgesellschaften nach § 51a Bewertungsgesetz).
  • Steuerberatung zur optimalen Rechtsformwahl
  • Steuerrechtliche Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für Personen-und Kapitalgesellschaften
  • Steuerrechtliche Gestaltung von Hof- und Gewerbebetriebsübergaben und Umstrukturierungen
  • Steuerrechtliche Beratung so genannter „Agrargewerblicher Unternehmen“ also von Unternehmen im vor- und nachgelagerten Bereich der Land- und Forstwirtschaft wie z. B. Lohnunternehmer, Erzeugergemeinschaften, Be- und Verarbeiter Landwirtschaftlicher Produkte, Biogasanlagen
  • Steuerrechtliche Gestaltung von Verpachtungen und Pachtverträgen
  • Steuererklärungen für Einzelunternehmer, Gesellschaften und Gesellschafter
  • Erstellen der besonderen Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen im Rahmen des § 13a EStG sowie die vorgelagerte Beratung, in welchen Fällen diese Gewinnermittlung zur Anwendung kommen kann
  • Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
  • Erstellung von Lohnabrechnungen, auch für ausländische Saisonarbeiter
  • Begleitung und Unterstützung bei Betriebs-, Lohn- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Beratungen zu Investitions- und Finanzierungsfinanzierungsfragen
  • Unterstützung bei der Erlangung von Zuschüssen, die Beantragung sowie die laufende Betreuung während der Investitionsphase (erfolgt durch unsere Tochtergesellschaft)
  • Beratung von Betrieben mit so genannten Sonderkulturen wie Weinbau, Obstbau, Salat- und Gemüseanbau, Gärtnerische Betreibe im Bereich des Zier- und Schnittblumenanbaus

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