Nutzung landwirtschaftlicher Flächen
Die Bundesregierung will Landwirtinnen und Landwirten die Nutzung von Landwirtschaftsflächen für die Installation und das Betreiben von Photovoltaikanlagen erleichtern. Dies geht aus einem Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft hervor. Ziel ist es, die Nutzung von Ackerland, welches bislang für die Stromerzeugung nebensächlich war, in den Vordergrund zu rücken. Ackerflächen sollen künftig neben den Konversionsstreifen (ungenutzte Landflächen, wie z. B. Brachland) und den Seitenstreifen entlang der Autobahnen stärker genutzt werden können. Die Nutzung von Agrarflächen für Agri-Photovoltaikanlagen war bislang nicht unumstritten, zwar können Agri-Photovoltaikanlagen so gestaltet werden, dass die Photovoltaikmodule auf entsprechend hohe Ständerkonstruktionen installiert werden, sodass eine ausreichende Durchfahrtshöhe für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge verbleibt. Dennoch stehen derartige Umwidmungen der Nahrungsmittelproduktion entgegen.
Bis zu 200 Gigawatt
Die Bundesregierung rechnet in dem Eckpunktepapier damit, dass auf landwirtschaftlichen Flächen „bis zu 200 Gigawatt (GW) zusätzliche Photovoltaik-Leistung installiert“ werden könne. Damit sollen Landwirtinnen und Landwirte einen entscheidenden Beitrag in Sachen Energiewende leisten (Handelsblatt vom 11.02.2022 Seite 11).
Stand: 25. Mai 2022
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